Kinderaugenheilkunde:

Die Kinderaugenheilkunde umfasst die Diagnose und die Behandlung angeborener Augenerkrankungen (grauer Star, grüner Star, Augenfehlbildungen), spezieller Augenerkrankungen bei Frühgeborenen, vererbter Augenerkrankungen und deren genetische Abklärung.

Die Entwicklung der Sehbahnen wird im Gehirn ausschließlich während der ersten Lebensjahre geprägt. Daher kommt der Früherkennung von angeborenen Augenerkrankungen die entscheidende Bedeutung für jede Therapiemöglichkeit zu. Je früher eine Störung auftritt, umso folgenreicher ist sie für die Sehentwicklung eines Kindes, wenn die Behandlung nicht frühzeitig einsetzt.

Erkrankungen, die zu einer Störung des Lichteinfalles auf die Netzhaut führen wie Linsen- oder Hornhauttrübungen, müssen möglichst rasch behandelt und operativ korrigiert werden. Die Sehentwicklung beginnt um die 6.-8. Lebenswoche.

Bei allen Auffälligkeiten ist immer wichtig, dass Ihr Kind ohne Zeitverzögerung genau augenärztlich untersucht werden kann.

Frühgeborene:

Eine zu frühe Geburt (vor der 36. Schwangerschaftswoche und/oder weniger als 2500g Geburtsgewicht) führt zu einer Zunahme von gesundheitlichen Risikofaktoren, die besonders bei einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm für die weitere Entwicklung des Kindes eine mehr oder weniger ausgeprägte Beeinträchtigung darstellen können. Unmittelbar nach der Geburt stehen die Unreife der Lungen und anderer Organe im Vordergrund der ärztlichen Behandlung. Leider kann auch die Entwicklung der Augen und des Sehens insgesamt beeinträchtigt sein und eine Behandlung erforderlich machen.

Die akute Gefährdung Ihres Kindes für das Entstehen einer „Frühgeborenen-Netzhauterkrankung“ ist in der Regel mit der Ausreifung der Netzhaut gebannt. Diese Ausreifung wird meist um den errechneten Geburtstermin (40. Schwangerschaftswoche) erreicht.

Im Rahmen der Nachsorge sollten danach bei Ihrem Kind im  4.-6. Lebensmonat sowie am Ende des 1. Lebensjahrs (=1. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung) Untersuchungen der Sehentwicklung, des äußeren und inneren Auges und der Augenbrechkraft (Brillen- oder sonstige Korrekturbedürftigkeit) erfolgen.

Regelmäßige augenärztliche Kontrollen der Sehentwicklung sind während der ersten Lebensjahre sinnvoll, weil bei frühgeborenen Kindern ein erhöhtes Risiko für Fehlsichtigkeit, Schielen und Schwachsichtigkeit besteht.

Folgende Auffälligkeiten erfordern eine unverzügliche Augenkontrolle bei Ihrem Kind:

  • Schielen, welches während der Wachphasen des Kindes egal in welchem Lebensmonat ständig vorhanden ist oder andere Auffälligkeiten des Sehens
  • Besondere Lichtempfindlichkeit
  • Auffällige Unterschiede im Pupillendurchmesser oder Pupillenfarbe
  • Kopfschiefhaltungen
  • Auffälliges Danebengreifen
  • Geändertes Sehverhalten

Ziel aller Bemühungen ist die Sehentwicklung Ihres Kindes in den ersten Lebensjahren optimal zu fördern und zu unterstützen.

 

Vorbeugung bei rasch fortschreitender Kurzsichtigkeit im Kindesalter:

Die Häufigkeit der Kurzsichtigkeit (Myopie) bei Kindern nimmt mehr und mehr zu.

Typischerweise tritt die Kurzsichtigkeit ab dem Volksschulalter auf und kann dann mitunter in den nächsten Lebensjahren rasch an Dioptrien ansteigen.

Ein Risikofaktor liegt vor, wenn ein oder beide Elternteile des Kindes kurzsichtig sind.

Aber auch viel Naharbeit (besonders bei geringer Lese-Distanz von weniger als 30 cm sowie Lesen ohne Pause über 30 Minuten bzw. bei schlechter Beleuchtung) haben in wissenschaftlichen Studien einen signifikanten Einfluss auf die Zunahme der Kurzsichtigkeit gezeigt.

Viel Aktivität im Freien bei natürlichem Licht hat in mehreren Untersuchungen einen sehr positiven Einfluss erwiesen und kann der Entwicklung und Verschlechterung der Kurzsichtigkeit wirksam entgegenwirken. Zielwert sollte hier mindestens 2 Stunden tägliche Tageslichtexposition für Kinder im Vorschul- und Schulalter sein.

Nimmt die Kurzsichtigkeit bei Kindern rasch zu, sind präventive Behandlungen mit den Eltern nach einer umfassenden augenärztlichen Untersuchung genau zu diskutieren.