Die augenärztliche Untersuchung umfasst das ärztliche Gespräch mit eingehender Augenuntersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnitts, Sehtests (mit Brillen- bzw. Kontaktlinsenkontrolle) und die Messung des Augeninnendrucks.

Je nach Beschwerden und Befund können weitere Spezialuntersuchungen angeschlossen werden:
- Abklärung und Diagnostik des trockenen Auges
 
- Tränenwegsdiagnostik bei stark tränenden Augen
 
- Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie): liefert wichtige Rückschlüsse über die Funktionstüchtigkeit der Netzhaut, des Sehnerven und der Sehbahn im Gehirn. Aus der Art und Lokalisation von Gesichtsfeldeinschränkungen sind Rückschlüsse auf die Ursache der Sehbeeinträchtigung möglich.
 
- Biometrische Vermessung des Auges: Vor dem Einsetzen einer künstlichen Augenlinse bei einer Operation des grauen Stars muss die benötigte Brechkraft berechnet werden.
 
Spezielle Untersuchung bei Kindern aller Altersstufen:
Kinder lernen das Sehen in den ersten Lebensjahren. Nicht rechtzeitig erkannte und behandelte Sehfehler führen zu später nicht mehr korrigierbaren Beeinträchtigungen der Sehentwicklung und somit der Sehkraft im Jugend- und Erwachsenenalter, z.B. der Schwachsichtigkeit („Amblyopie“).
Besonders einseitig vorliegende Augenerkrankungen werden ohne eine frühzeitige Augenuntersuchung beim Augenarzt im Kleinkindalter oft nicht rechtzeitig entdeckt.
Deshalb sind die Augen-Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern sehr wichtig und sollten in regelmäßigen Abständen erfolgen. Das Alter Ihres Kindes bestimmt dabei den Ablauf und die Dauer der Untersuchung.
Im Mutter-Kind-Pass sind in Österreich zwei Augenuntersuchungen für alle Kinder vorgesehen:
- Augenuntersuchung im 10.-14. Lebensmonat
 - Augenuntersuchung im 22.-26. Lebensmonat
 
Zusätzlich zu den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist eine Augenuntersuchung bei Ihrem Kind erforderlich:
- bei allen frühgeborenen Kindern
 - bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen (grau-weißlichen Pupillen, ungezielte Augenbewegungen, Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, große lichtscheue Augen, Lidveränderungen wie Schwellungen, Hängelider, ungleiche Lidspalten, Tränen der Augen, Lichtempfindlichkeit)
 - wenn in der Familie Schielen, Fehlsichtigkeit (Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit, Astigmatismus) oder andere erbliche Augenkrankheiten vorkommen
 - bei Kinder mit allgemeinem Entwicklungsrückstand oder Allgemeinerkrankungen
 - bei angeborenen Fehlbildungen
 - bei anderen Auffälligkeiten der Augen oder der Sehentwicklung