Wann sollten Sie zum Augenarzt?
- Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Vor Schulbeginn
- Regelmäßige Augendruckmessung ab dem 40. Lebensjahr
- Regelmäßige Kontrollen bei Zuckerkrankheit (Diabetes)
- Regelmäßige Kontrollen bei erhöhtem Blutdruck
- Bei rheumatologischen Erkrankungen
- Augenerkrankungen in der Familie (z.B. grüner Star / Glaukom, altersbedingte Netzhautveränderungen, hohe Fehlsichtigkeiten, Erblindung bei nahen Angehörigen, etc.)
- Ab dem 65. Lebensjahr alle 1-2 Jahre
Bei akuten Beschwerden:
- Schmerzen
- Verklebte Lider
- Massive Lidschwellung
- Neu aufgetretenes Schielen
- Bewegungsschmerzen der Augen
- Doppelbilder
- Sehverschlechterung jeder Art
- Ungewöhnliche Lichtempfindungen (z.B. Blitze, farbige Lichtringe, Punkte, Flecken, Schatten, Rußregen…)
- Augenzittern
- Ungleiche Pupillen
- Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und gerötetes Auge
Bei allen akuten Beschwerden gilt es, keine Zeit zu verlieren und möglichst schnell zur Augenkontrolle zu kommen. Nur so kann auch die Behandlung bestmöglich erfolgen.
Bei chronischen Beschwerden / Erkrankungen:
- Wie vom Augenarzt empfohlen
- Wie vom praktischen Arzt / Internisten / Kinderarzt empfohlen
- Zumindest 1x jährlich
Was sollten Sie zur Augenuntersuchung mitbringen?
- Aktuelle und frühere Brillen
- Liste mit aktuellen Medikamenten und Augentropfen
- Vorbefunde – falls vorhanden
Was ist bei einer Augenuntersuchung zu beachten?
Nach Verabreichung von pupillenerweiternden Tropfen:
- das Sehen ist vorübergehend beeinträchtigt (etwas trüb)
- daher ist das Lenken eines Fahrzeuges nicht zu empfehlen
- erhöhte Lichtempfindlichkeit kann bestehen (daher bei Bedarf eine Sonnenbrille bei hellem Tageslicht aufsetzen)
Nach Verabreichung von lokal betäubenden Augentropfen:
- Vermeiden Sie starkes Augenreiben
- Kein Einsetzen und Tragen von Kontaktlinsen